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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ferienwohnungen am Aeppelsberg

Stand: 29.12.2021

 

 

 

 

Ferienwohnungen am Aeppelsberg, Lisa Wilbert, Bergstr. 28, 56745 Volkesfeld

– nachstehend „Vermieter“ genannt –

 

 

1.     Geltungsbereich

 

1.1        Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

 

1.2        Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Gast individuell vereinbart wurden.

 

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

2.1        Der Wohnungsmietvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung einer Ferienwohnung), der durch die Vermieter angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung durch den Vermieter.

 

Die Bestätigung der Buchung der Ferienwohnung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

 

           

2.2        Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Wohnungsmietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3        Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

 

3.     Preise und Leistungen

 

3.1        Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2        Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.

 

3.3        Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

3.4        Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer und oder der Anzahl der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.

 

3.5        Der Mietpreis ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise ohne Abzug an den Vermieter zahlbar.

 

            Wird der Mietpreis nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Vermieter berechtigt die Buchung zu stornieren und eine angemessene Entschädigung vom Gast zu verlangen.

 

3.6        Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.


3.7         Der Vermieter ist berechtigt, bei übermäßigem Reinigungsbedarf, zusätzliche Reinigungsgebühren, in angemessener Höhe, dem Gast in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Missachtung des Rauchverbots.

 

 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1        Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

-      Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

-      Die Höhe der Entschädigung beträgt max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Vermieter zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch anderweitige Verwendungen der Vermieterleistungen erwirbt.


-    Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

 

4.2        Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3        Der Anspruch auf Entschädigung entfällt innerhalb einer Frist von 60 Tagen vor Reiseantritt, sofern keine andere Frist vertraglich vereinbart wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären. 

 

 

5.     Rücktritt des Vermieters

 

5.1        Sofern dem Gast in der Buchungsbestätigung ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2        Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

    höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

    Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

 

    der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermieterleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;

 

    Der Mietpreis nicht fristgerecht gemäß Ziffer 3.5 gezahlt wurde.

 

    eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

    der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Vermieters gefährdet erscheinen;

 

    der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

    ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

5.3 Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

5.4 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

 

6. An- und Abreise

 

6.1        Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen, es sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung bestimmter Wohnungen schriftlich bestätigt.

 

6.2        Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3        Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Vermieter spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 14 Uhr den Tageswohnungpreis in Rechnung stellen, ab 14 Uhr 50 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

7.     Haftung

 

7.1        Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

 

7.2        Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3        Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

 

 

7.4        Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

7.5        Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

8.     Schlussbestimmungen

 

            Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.